August 2014

 
 

Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht des Landes Berlin das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Kammergericht ist auch eines der größten Oberlandesgerichte Deutschlands und zugleich das älteste deutsche Gericht, das ohne Unterbrechung gearbeitet hat.


Von August 1944 bis Januar 1945 tagte hier der Volksgerichtshof, der die Schauprozesse gegen die Beteiligten am Attentat auf Hitler im Juli 1944 verhandelte. Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 wurde das Gebäude Sitz des Alliierten Kontrollrates für Deutschland und  am 3. September 1971 wurde im Plenarsitzungssaal das Viermächte-Abkommen unterzeichnet.

Das Kammergericht

ein zentraler Ort für Berliner Geschichte

Bildernachweis: pjp / apm